Kündigungsschutz Göttingen

Traditionelles, britisches Tauziehen

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit einer Kündigung konfrontiert, ist das zweifelsohne eine unangenehme Situation. Da Sie sich als Arbeitnehmer in der sozial schwächeren Position befinden, kennt die Gesetzgebung im Arbeitsrecht einige Beschränkungen bzgl. Kündigung. Als Arbeitnehmer sollen Sie so vor unberechtigten Kündigungen geschützt und Ihre Existenzgrundlage abgesichert sein. Es gilt der gesetzliche Kündigungsschutz, der nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit in Kraft tritt. Bestimmte Personengruppen genießen darüber hinaus sogar den sogenannten besonderen Kündigungsschutz.

​Die Kündigungsschutzklage

Mit einer Kündigungsschutzklage steht Ihnen ein Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung vorzugehen. Es handelt sich hierbei mit Abstand um häufigste Klageart vor den Arbeitsgerichten. Das Aufsetzen und Einreichen einer Kündigungsschutzklage ist gewissermaßen das Tagesgeschäft eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Wenden Sie sich umgehend an die Rechtsanwälte der Kanzlei „Dr. Wichmann, Suthaus, Rohde und Paulini“ in Göttingen. Denn die Zeit drängt! Nach Zugang einer Kündigung haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, mit einer Klage gegenzusteuern. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung im Regelfall rechtskräftig. Das gilt selbst dann, wenn die Kündigung eigentlich unberechtigt erfolgte. Wir – die Anwälte Suthaus, Rohde und Paulini – sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und bestens vertraut mit Kündigungsverfahren.

​Gesetzlicher Kündigungsschutz

Im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung gewährt das deutsche Arbeitsrecht Ihnen als Arbeitnehmer gesetzlichen Kündigungsschutz. Damit dieser greift, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So setzt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit voraus. Ferner muss der Betrieb aus mindestens zehn regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern, mit Ausnahme der Auszubildenden, bestehen. Gerade in kleineren Betrieben, in denen diese Mitarbeiterzahl gerade so erreicht ist, kann das knifflig sein.

​Besonderer Kündigungsschutz

Wie eingangs bereits erwähnt, kennt das Arbeitsrecht für bestimmte Personengruppen noch den besonderen Kündigungsschutz. In solchen Fällen sind die Hürden für eine arbeitgeberseitige Kündigung erheblich höher angesetzt. Die Chancen, dass Sie mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht durchkommen, stehen dann sehr gut für Sie.

Der besondere Kündigungsschutz gilt etwa für Auszubildende oder Menschen mit Schwerbehinderung. Ferner profitieren Sie als Arbeitnehmer auch von diesem besonderen Schutz, wenn Sie bestimmte Schlüsselpositionen im Betrieb innehaben. So könnten Sie etwa als Mitglied im Betriebsrat oder als Datenschutzbeauftragter regelmäßig in Konflikt mit dem Arbeitgeber geraten. Denn schließlich haben Sie dann die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten bzw. datenschutzrechtliche Vorgaben im Betrieb sicherzustellen.

​Kündigungsschutz im Arbeitsrecht – Anwälte kontaktieren

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten nun mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen? Sie sind unsicher, ob Sie damit Erfolg haben werden oder am Ende unterliegen könnten? Nehmen Sie rasch Kontakt zu unserer Kanzlei in Göttingen auf und lassen Sie keine Zeit verstreichen. Denn mit Zustellung der Kündigung beginnt die Frist zu laufen, innerhalb der Sie gegen die Kündigung vorgehen können.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder an unsere E-Mail-Adresse. Oder – in Anbetracht der knappen Frist – noch besser: Rufen Sie uns umgehend an! Dann können wir – die Fachanwälte für Arbeitsrecht Suthaus, Rohde und Paulini – uns ein Bild Ihres Falls machen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

 

Fachanwälte Arbeitsrecht Kündigung

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Frank Suthaus

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Carsten Paulini

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht