Verkehrsunfall Göttingen

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Göttingen?

Eingeschnauschte Front eines Autos

Verkehrsunfälle können mit ganz erheblichen Personen- und Sachschäden verbunden sein. Mithilfe des Zentralrufs der Autoversicherer kann ich als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen zunächst einmal die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ausfindig machen und die Ermittlungsakten anfordern, sofern der Unfall polizeilich aufgenommen worden ist. Dafür ist bei einem Verkehrsunfall in Göttingen der Verkehrsunfalldienst der Polizeiinspektion Göttingen, Fachkommissariat 7, Otto-Hahn-Straße 2, 37073 Göttingen, zuständig. Die Ermittlungsakten werden anschließend über die Staatsanwaltschaft Göttingen zur Verfügung gestellt, hilfsweise über die Bußgeldstellen von Stadt und Landkreis Göttingen.

Im Schriftwechsel mit dem zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer muss dann zunächst einmal die Haftungsverteilung dem Grunde nach geklärt werden. Natürlich gibt es bei einem Verkehrsunfall auch Fallgestaltungen, in Göttingen wie andernorts, bei der von einer Vollhaftung der einen oder anderen Seite ausgegangen werden kann. Nicht selten müssen bei Verkehrsunfällen aber auch Haftungsquoten gebildet werden. Dies wird auch vor dem Amtsgericht Göttingen und dem Landgericht Göttingen immer wieder so gehandhabt.

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht achte ich darauf, dass bei der Haftungsverteilung nicht althergebracht schematisch vorgegangen wird, sondern die Besonderheiten des Einzelfalles hinreichend gewürdigt werden, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechungstendenzen. Wenn Kaskoleistungen in Anspruch genommen werden können, aber ein Restschaden verbleibt, ist das Quotenvorrecht zu beachten, das in der Regel dazu führt, in Göttingen wie andernorts, dass der Geschädigte die sog. „ungedeckte Schadensspitze“ auch mit einer kleinen Anspruchsquote beim Unfallgegner noch in voller Höhe geltend machen kann.


Verkehrsunfall mit Sachschäden

Im Bereich der Sachschäden arbeite ich bei einem Verkehrsunfall regelmäßig mit geeigneten Sachverständigenbüros in Göttingen zusammen, um eine Schadensbegutachtung für Sie vornehmen zu lassen. Wenn es sich nicht um bloße Bagatellschäden handelt, müssen die Kosten der Begutachtung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Einstandspflicht erstattet werden. Oftmals wird, in Göttingen wie andernorts, bei einem Verkehrsunfall darüber gestritten, ob die Schadensregulierung noch auf Reparaturkostenbasis oder nur auf Wiederbeschaffungsbasis verlangt werden kann.

Um das Interesse an der Fahrzeugerhaltung zu schützen, billigt die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend diejenige des Amts- und Landgerichts Göttingen einen Integritätsbonus zu, den ich als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie im Auge habe. Unter der Voraussetzung einer in fachkundiger Weise ausgeführten Reparatur müssen die gutachterlich kalkulierten bzw. tatsächlich angefallenen Reparaturkosten auch dann erstattet werden, wenn sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne Restwertabzug übersteigen, aber nicht um mehr als 30 %. Genaue Kenntnis der Rechtsprechung ist auch erforderlich, wenn es um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten bei fiktiver Schadensabrechnung regressiert werden können, wenn insgesamt auf eine Reparatur oder zumindest auf die fachkundige Durchführung der Reparatur verzichtet wird.

Neupreisentschädigung bei neuwertigen Fahrzeugen

Bei neuwertigen Fahrzeugen stellt sich außerdem bei einem Verkehrsunfall die Frage, in Göttingen wie andernorts, unter welchen Voraussetzungen eine Neupreisentschädigung verlangt werden kann. Dies wird meistens bei Fahrzeugen in Betracht kommen, die jedenfalls zum Unfallzeitpunkt nicht länger als einen Monat zugelassen waren und eine Laufleistung von nicht mehr als 1.000 km aufgewiesen haben. Aber nicht nur die Zulassungsdauer und die Laufleistung spielen hierbei eine Rolle, sondern auch das Ausmaß des Unfallschadens selbst, der eine gewisse Erheblichkeit erreichen muss. Hierzu ist die Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht immer ganz einheitlich. Dies gilt auch für die Amtsgerichte, die im Bezirk des Landgerichts Göttingen beheimatet sind.

Vorsicht bei gemieteten Ersatzfahrzeugen!

Vorsicht ist nach einem Verkehrsunfall auch bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs geboten, wenn Wert auf volle Kostenerstattung gelegt wird. Zunächst einmal muss darauf geachtet werden, dass die Anmietung nicht zu einem kostenträchtigen Unfallersatztarif erfolgt, sondern zum günstigen Normaltarif. Zum anderen unterscheiden sich aber auch diese Normaltarife der Anbieter so sehr, dass der Geschädigte, auch wenn er keine Marktforschung betreiben muss, zu einigen Preisvergleichen letztlich doch gezwungen ist. Sie dürfen daher nicht schon das erstbeste, etwa von Ihrer Reparaturwerkstatt Ihnen angebotene Mietfahrzeug in Anspruch nehmen, ohne sich wenigstens bei dem ein oder anderen, größeren Mietwagenanbieter, der vor Ort mit einer Niederlassung vertreten ist, nach günstigeren Vergleichspreisen zu erkundigen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Sie dabei beraten.

Verkehrsunfall mit Personenschäden

Im Bereich der Personenschäden geht es nach einem Verkehrsunfall häufig um die Frage der Schmerzensgeldbemessung. Mit dem Schmerzensgeld soll der immaterielle Schaden ausgeglichen werden. Es können aber nach einem Verkehrsunfall auch materielle Schäden die Folge eines Personenschadens sein, nicht nur in Gestalt der Behandlungskosten, sondern auch in Gestalt eines Erwerbsschadens, eines Haushaltsführungsschadens oder eines Unterhaltsschadens. Der Haushaltsführungsschaden ist dabei nicht nur bei verletzten Müttern oder Hausfrauen von Relevanz, sondern bei jedem Geschädigten, der Haushaltstätigkeiten vor dem Unfallgeschehen geleistet hat.

Dies trifft, in Göttingen wie andernorts, im Grunde auf jedermann zu, auch auf Kinder und Jugendliche, auf den Alleinverdiener in der Partnerschaft und auf Alleinstehende ohnehin. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen bin ich Ihnen dabei behilflich, derartige Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall für Sie zu beziffern und durchzusetzen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe, beispielsweise vor dem Amtsgericht Göttingen und dem Landgericht Göttingen, aber auch vor allen anderen Gerichten innerhalb und außerhalb des Landgerichtsbezirks Göttingen. Gleiches gilt auch für Ansprüche von Hinterbliebenen nach einem tödlichen Verkehrsunfall ihrer Angehörigen. Hier kann sich nach einem Verkehrsunfall vor allem die Frage nach einem Unterhaltsschaden stellen.

Besonderheit: Verkehrsunfall als Arbeitsunfall

Besonderheiten sind bei einem Verkehrsunfall zu beachten, der sich als Arbeitsunfall darstellt, weil er sich zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem Heimweg ereignet hat. Hier ist vor allem an die Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu denken. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen helfe ich Ihnen dabei.

Gelegentlich weist ein Verkehrsunfall auch Auslandsbezüge auf, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall im Inland mit Beteiligung ausländischer Fahrzeuge oder bei einem Unfall im Ausland selbst. Bei einem Verkehrsunfall im Inland mit ausländischer Fahrzeugbeteiligung können die Ansprüche in den meisten Fällen gegen den Verein Deutsches Büro Grüne Karte e. V. gerichtet werden. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland benennt der Zentralruf der Autoversicherer den inländischen Regulierungsbeauftragten, der von der ausländischen Haftpflichtversicherung im Inland vorgehalten werden muss, wenn sich der Unfall in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ereignet hat. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann in diesen Fällen auch eine Klage gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland am Wohnsitz des Geschädigten erhoben und die Zustellung dieser Klageschrift an die inländische Anschrift des Regulierungsbeauftragten bewirkt werden. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen kann ich Ihnen deshalb auch bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug behilflich sein.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Göttingen

Foto von Rechtsanwalt Dr. Hermann Wichmann

Dr. Hermann Wichmann

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht